Version 2.0 — Stand 17. September 2026
WEEBEE DESIGN, SOCIEDAD LIMITADA
Calle Gremi de Fusters 33, Local 6
07009 Palma de Mallorca, Illes Balears, Spanien
NIF / USt-IdNr.: B01597624 / ESB01597624
Registro Mercantil de Palma de Mallorca, Tomo 2858, Folio 3, Hoja PM-88981
E-Mail: fabian@hiddin.app
„HIDDIN" ist eine Marke des Anbieters und keine eigenständige Gesellschaft. Sämtliche Verträge, Rechnungen und Gutschriften kommen mit WEEBEE DESIGN, S.L. zustande.
Diese AGB gelten für alle vier Nutzerrollen der Plattform: Restaurants, Influencer, Super-Influencer und Scouts. Rollenspezifische Regelungen stehen in §§ 6 bis 10.
Die Plattform steht natürlichen und juristischen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz und im Vereinigten Königreich offen. Für Nutzer außerhalb der EU und des EWR gelten die Sonderregelungen in § 11.5.
Diese AGB liegen in deutscher, englischer und spanischer Fassung vor. Maßgeblich ist die Sprachfassung, in der der Nutzer die Plattform bei Vertragsschluss genutzt hat. Steht eine Sprache nicht zur Verfügung, gilt die englische Fassung.
Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Lead | Ein Gästekontakt, dessen E-Mail-Adresse im Double-Opt-in-Verfahren bestätigt wurde, oder dessen Gutschein im Restaurant eingelöst wurde |
| Credit | Rechnerische Einheit des Prepaid-Guthabens. 1 Credit entspricht 1,00 EUR |
| Depot | Das Prepaid-Guthaben eines Restaurants beim Anbieter |
| Vermittlung | Die erstmalige Registrierung eines Restaurants oder Influencers über den persönlichen Werbelink eines Scouts oder Super-Influencers |
| Vermittlungszeitraum | Der Zeitraum nach § 9.4 und § 10.5, in dem für eine Vermittlung Provision entsteht |
| Bruttobetrag | Der ausgewiesene Betrag einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt |
Alle in diesen AGB genannten Beträge sind Bruttobeträge.
HIDDIN ist eine Software-as-a-Service-Plattform, über die Restaurants Marketingleistungen beziehen und über die Influencer, Super-Influencer und Scouts Leistungen für den Anbieter erbringen.
Diese Regelung ist für alle Nutzer verbindlich:
Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. Der Anbieter ist um eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bemüht; Wartungsfenster werden vorab angekündigt.
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Mindestanzahl an Leads, Gästen oder Umsätzen.
Die Registrierung setzt Volljährigkeit nach dem Recht des Wohnsitzstaates voraus, mindestens jedoch das vollendete 18. Lebensjahr.
Pro Person und pro Unternehmen ist ein Konto zulässig. Die Angaben müssen vollständig und richtig sein und sind bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Der Nutzer ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich.
Der Aufstieg vom Influencer zum Super-Influencer erfolgt automatisch bei Erreichen von 100.000 Followern auf einem verbundenen Kanal. Mit dem Aufstieg werden laufende Kooperationen des Nutzers als Influencer auf „auslaufend" gesetzt. Der Nutzer wird hierüber vorab informiert und kann dem Aufstieg innerhalb von 14 Tagen in Textform widersprechen.
Der Nutzer stimmt diesen AGB und der Datenschutzerklärung bei der Registrierung ausdrücklich zu. Der Anbieter speichert Zeitpunkt, Textversion und technische Nachweise der Zustimmung und stellt sie dem Nutzer auf Anfrage zur Verfügung.
Der Anbieter kann diese AGB sowie die Vergütungssätze nach §§ 7 bis 10 mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung sondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung.
Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Änderung unberührt. Für laufende Vermittlungszeiträume nach § 9.4 und § 10.5 gilt der bei Vermittlung vereinbarte Satz bis zum Ende des jeweiligen Zeitraums fort.
Änderungen, die gegenüber gewerblichen Nutzern erfolgen, richten sich nach Art. 3 der Verordnung (EU) 2019/1150.
Das Restaurant lädt Guthaben in Credits auf. 1 Credit entspricht 1,00 EUR brutto. Aufladung ist per Karte, Link oder PayPal möglich, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10.000,00 EUR je Vorgang.
Auf Wunsch kann eine automatische Nachladung eingerichtet werden. Sie schaltet sich nach drei erfolglosen Versuchen ab.
Credits verfallen nicht.
Das Restaurant kann die Auflösung des Depots jederzeit verlangen. Der Anbieter rechnet offene Leads ab, erstellt die Schlussrechnung und erstattet das verbleibende Guthaben innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Abrechnung auf dem ursprünglichen Zahlungsweg. Das Gleiche gilt bei Löschung des Kontos und bei Kündigung durch eine der Parteien.
Reicht das Depot nicht aus, werden Leads weiterhin geliefert und die Beträge auf einem Sammelkonto erfasst. Erreicht dieses 30,00 EUR, zieht der Anbieter den Betrag über die hinterlegte Zahlungsart ein. Zusätzlich erfolgt ein Einzug zum Monatsende. Über eingezogene Beträge wird eine Rechnung erstellt.
Für dieselbe Leistung erfolgt keine doppelte Berechnung. Bereits aus dem Depot abgebuchte Leads werden nicht erneut in Rechnung gestellt.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Bestätigter Lead | 4,00 EUR |
| Bewertungsmanager, je erfolgreich gelöschter Bewertung | 49,00 EUR |
| Meta-Ads-Einrichtung, einmalig | 99,00 EUR |
| Meta-Ads-Werbebudget | ab 50,00 EUR |
| Meta-Ads-Verwaltungsgebühr | 15 % des eingesetzten Regionsbudgets |
| Newsletter Starter / Growth / Pro / Unlimited, monatlich | 19,90 / 39,90 / 69,90 / 99,90 EUR |
Der Lead-Preis ist für alle Restaurants einheitlich und nicht verhandelbar.
Ein Lead gilt als abrechenbar, wenn die Kontaktdaten vollständig sind, das Double-Opt-in bestätigt wurde, der Kontakt kein Duplikat innerhalb von 90 Tagen ist und das Restaurant ihn nicht innerhalb von 7 Tagen als ungültig oder als Spam gemeldet hat. Über die Meldung entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen; die Entscheidung wird begründet.
Der Anbieter schaltet Anzeigen über sein eigenes Werbekonto im eigenen Namen. Das Restaurant erscheint als sichtbarer Absender. Die Verwaltungsgebühr nach § 7.1 wird dem Restaurant vor dem Kauf einer Region ausgewiesen; ausgewiesen werden sowohl der Gebührenanteil als auch das tatsächlich eingesetzte Werbebudget.
a) Der Anbieter prüft Google-Bewertungen ausschließlich auf Verstöße gegen die Richtlinien von Google für Rezensionen. Eine rechtliche Prüfung oder Bewertung findet nicht statt.
b) Das Restaurant wählt jede zu meldende Bewertung einzeln aus und gibt sie gesondert frei. Ohne diese Freigabe erfolgt keine Meldung. Der Anbieter handelt insoweit auf Weisung des Restaurants auf Grundlage der gesondert erteilten Vollmacht.
c) Die Meldung wird über das vom Restaurant verbundene Google-Konto übermittelt. Das Restaurant kann die Verbindung jederzeit in den Einstellungen trennen. Der Anbieter weist hierauf vor der Einrichtung gesondert hin.
d) Der Anbieter schuldet die sorgfältige Meldung, nicht die Löschung. Über die Löschung entscheidet ausschließlich Google. Eine Zahlungspflicht entsteht nur bei tatsächlicher Löschung.
e) Der Anbieter meldet keine Bewertung, wenn kein Verstoß gegen die Richtlinien von Google vorliegt. Bewertungen, die über diese Richtlinien hinaus eine rechtliche Prüfung nahelegen, werden dem Restaurant als solche gekennzeichnet. Für sie wird keine Meldung eingereicht, kein Guthaben blockiert und kein Entgelt berechnet.
Der Influencer erhält für jeden über ihn zustande gekommenen, bestätigten Lead 1,00 EUR brutto.
Die Vergütung ist unabhängig von Reichweite, Hiddin-Score oder Stufe. Eine nach Followerzahl gestaffelte Vergütung besteht nicht.
Die Mindestauszahlungssumme beträgt 20,00 EUR. Eine Auszahlung umfasst stets das gesamte auszahlbare Guthaben.
Die Auszahlung erfolgt auf das vom Influencer hinterlegte Konto bei Wise oder PayPal. Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt der Anbieter. Bei Auszahlungen in eine andere Währung als Euro gilt der Umrechnungskurs des jeweiligen Anbieters im Zeitpunkt der Ausführung.
Der Super-Influencer erhält 0,50 EUR brutto für jeden bestätigten Lead eines von ihm vermittelten Influencers.
Für jede erfolgreich gelöschte Bewertung eines von ihm vermittelten Restaurants erhält er 5,00 EUR brutto.
Trifft der Anspruch des Super-Influencers auf der Influencer-Seite mit dem eines Scouts zusammen, erhält der Super-Influencer die Provision; ein Anspruch des Scouts für dieselbe Seite besteht nicht.
Provisionsansprüche nach §§ 9.1 und 9.2 entstehen für Leads und Löschungen innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag der Vermittlung. Nach Ablauf enden sie ohne gesonderte Erklärung. Der Anbieter informiert den Super-Influencer 30 Tage vor Ablauf und kann eine Verlängerung anbieten.
Eine Mindestauszahlungssumme besteht nicht. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag.
Der Scout vermittelt Restaurants und Influencer über zwei getrennte persönliche Werbelinks.
Er erhält 0,50 EUR brutto für jeden bestätigten Lead, an dem eine von ihm vermittelte Seite beteiligt ist.
Hat derselbe Scout beide Seiten vermittelt, beträgt die Provision pauschal 1,00 EUR brutto je Lead; die Beträge nach § 10.2 werden nicht addiert.
Die Mindestauszahlungssumme beträgt 25,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag per Überweisung auf die hinterlegte IBAN.
Provisionsansprüche entstehen für Leads innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag der jeweiligen Vermittlung. § 9.4 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
Der Scout ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Er unterliegt keinen Weisungen, keiner Mindestaktivität, keinen Zielvorgaben, keiner Exklusivität und keiner Berichtspflicht. Er schuldet keine Vermittlungsbemühungen.
Der Scout ist nicht berechtigt, im Namen des Anbieters Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen oder Zahlungen entgegenzunehmen.
Influencer, Super-Influencer und Scouts sind für die Versteuerung ihrer Einkünfte sowie für eine etwa erforderliche gewerbe- oder steuerrechtliche Anmeldung in ihrem Sitzstaat selbst verantwortlich.
Der Anbieter rechnet die Vergütung im Gutschriftverfahren ab und erstellt den Beleg. Der Empfänger stimmt diesem Verfahren mit Annahme dieser AGB zu und kann ihm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen; in diesem Fall stellt er selbst Rechnungen.
| Status | Behandlung |
|---|---|
| Unternehmer mit Sitz in Spanien | Ausweis der spanischen IVA auf der Gutschrift; der Bruttobetrag wird vollständig ausgezahlt |
| Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger USt-IdNr. | Steuerschuldumkehr nach Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG; Vermerk „inversión del sujeto pasivo / reverse charge" |
| Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU, einschließlich Schweiz und Vereinigtes Königreich | nicht steuerbarer Umsatz; kein Steuerausweis |
| Privatperson ohne unternehmerische Tätigkeit | kein Steuerausweis; Zulässigkeit und Umfang der Tätigkeit richten sich nach dem Recht des Wohnsitzstaates |
Der Anbieter nimmt Einbehalte von der Vergütung nur vor, soweit er hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Ein etwaiger Einbehalt wird auf dem Beleg gesondert ausgewiesen und mit der zugrunde liegenden Rechtsgrundlage bezeichnet. Der konkrete Einbehalt je Empfängerstatus und Sitzstaat ist vom Asesor fiscal festzulegen. Die Umsatzsteuer selbst wird nicht einbehalten.
Der Anbieter prüft die Gültigkeit angegebener Umsatzsteuer-Identifikationsnummern über das MIAS/VIES-System. Bei ungültiger oder fehlender Nummer wird der Empfänger wie ein Nichtunternehmer behandelt.
Der Anbieter ist als Plattformbetreiber gegebenenfalls zur Meldung von Vergütungen an die Steuerbehörden nach der Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7) verpflichtet. Der Nutzer stellt die hierfür erforderlichen Angaben bereit.
Abrechnungswährung ist der Euro.
Ein Vergütungsanspruch entfällt rückwirkend, wenn der zugrunde liegende Lead storniert, erstattet oder als betrügerisch festgestellt wird oder wenn das Restaurant den zugrunde liegenden Betrag endgültig nicht zahlt.
Entstandene Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt der Buchung 14 Tage nicht auszahlbar. Nach Ablauf dieser Frist sind sie frei verfügbar.
Bei begründetem Verdacht auf Manipulation kann der Anbieter betroffene Beträge bis zur Klärung zurückhalten, längstens 30 Tage. Der Nutzer wird unverzüglich informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bereits ausgezahlte Beträge, die nach § 12.1 entfallen, können mit künftigen Ansprüchen verrechnet werden.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Nutzer kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, über die Einstellungen, die Kontolöschung oder per E-Mail an fabian@hiddin.app.
Der Anbieter kann gegenüber gewerblichen Nutzern mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigung wird in Textform begründet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei manipulierten Leads, falschen Angaben zur Reichweite oder wiederholten Verstößen gegen § 14 vor. Vor einer Sperrung wird der Nutzer angehört, soweit dies nicht aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist; die Sperrung wird begründet.
Mit Wirksamwerden der Kündigung enden laufende Vermittlungszeiträume. Bis dahin entstandene Ansprüche bleiben bestehen und werden abgerechnet. Restguthaben wird nach § 6.4 erstattet.
Rechnungen und Gutschriften bleiben aus steuerrechtlichen Gründen für zehn Jahre abrufbar.
Untersagt sind insbesondere erfundene, doppelte oder manipulierte Leads, falsche Angaben zur Reichweite, unverlangte Nachrichten, der Einsatz automatisierter Werkzeuge sowie jede rechtswidrige Nutzung.
Influencer und Super-Influencer sind verpflichtet, Inhalte, die im Rahmen einer Kooperation über die Plattform veröffentlicht werden, als Werbung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss klar, eindeutig und in der Sprache des Beitrags erfolgen und beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar sein. Maßgeblich sind die Vorgaben des jeweiligen Wohnsitz- und Zielstaates. Der Anbieter stellt Hinweise bereit; die Einhaltung obliegt dem Nutzer.
Restaurants sind für die Rechtmäßigkeit der von ihnen versendeten E-Mails und Angebote verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen wirksamer Einwilligungen.
Der Hiddin-Score ist eine automatisch berechnete Kennzahl zwischen 0 und 100. Er bestimmt die Reihenfolge der Anzeige von Influencer-Profilen und die Sichtbarkeit gegenüber Restaurants.
Die Hauptparameter und ihre Gewichtung sind: Engagement-Rate 30, Followerzahl 20, lokale Reichweite 20, Lead-Quote 20, Anteil unechter Follower 10. Andere Faktoren fließen nicht ein.
Influencer mit einem Score unter 40 werden in der Suche der Restaurants nicht angezeigt. Der Nutzer wird hierüber in seinem Konto ausdrücklich informiert.
Der Nutzer kann die Überprüfung seines Scores durch einen Mitarbeiter des Anbieters verlangen. Die Überprüfung erfolgt innerhalb von 14 Tagen und wird begründet.
Eine Auszahlungssperre oder Kontosperre allein aufgrund des Scores erfolgt nicht.
Beschwerden sind an fabian@hiddin.app zu richten. Der Anbieter bestätigt den Eingang innerhalb von 5 Werktagen und beantwortet die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen in Textform.
Gegenüber gewerblichen Nutzern erfüllt der Anbieter damit Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1150.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Betrag, den der Nutzer in den letzten 12 Monaten an den Anbieter gezahlt oder von ihm erhalten hat.
Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die Nutzer selbst veröffentlichen, und nicht für Entscheidungen Dritter, insbesondere nicht für Entscheidungen von Google oder Meta.
Zwingende Haftung nach Verbraucherschutzrecht bleibt unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, abrufbar unter hiddin.app/datenschutz. Sie ist Bestandteil der vorvertraglichen Information und liegt in denselben Sprachfassungen vor wie diese AGB.
Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dies kann insbesondere auf Scouts und Influencer zutreffen, die nicht unternehmerisch tätig sind.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Anlage 1 zu.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 unberührt.
Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand Palma de Mallorca, Spanien.
Gegenüber Verbrauchern gilt § 19.3. Ein Verbraucher kann nur vor den Gerichten seines Wohnsitzstaates verklagt werden und kann den Anbieter wahlweise dort oder an dessen Sitz verklagen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.